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   LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05   

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https://dejure.org/2005,14882
LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05 (https://dejure.org/2005,14882)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 03.05.2005 - L 6 SF 121/05 (https://dejure.org/2005,14882)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - L 6 SF 121/05 (https://dejure.org/2005,14882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Abänderung der Prozesskostenhilfe-Bewilligung (PKH-Bewilligung); Zuständigkeit für die Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Anhaltspunkte für eine Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 1
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Erwerb von Vermögen nach der Bewilligung, Berücksichtigung einer für eine Immobilie verwendeten Abfindung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 12.05.2000 - 21 W 10500/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin ist im Vergleich der Verhältnisse zum Zeitpunkt der PKH-Gewährung im Jahre 1998 und dem Beschlussdatum (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2003 - Az.: L 6 B 39/03 RJ, 17. Juli 2003 - Az.: L 6 B 30/03 RJ und vom 6. Juli 2000 - Az.: L 6 B 7/00 SF; KG Berlin vom 12. Mai 2000 - Az.: 21 W 10500/99, nach juris) nicht eingetreten.

    Mangels gesetzlicher Vorschrift musste sie sich nicht darauf einstellen, später evtl. zur Zahlung von Verfahrenskosten herangezogen zu werden (vgl. KG Berlin vom 12. Mai 2000, a.a.O.).

    Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung einer hilfsbedürftigen Partei, das bewilligende Gericht von sich aus auf Verbesserungen der wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen (vgl. KG Berlin vom 12. Mai 2000, a.a.O., OLG Zweibrücken vom 20. März 1997 - Az.: 7 W 14/97 in: MDR 1997, 885, 886 m.w.N.).

    Es besteht mangels gesetzlicher Regelung kein Vorrang der Zahlung der Prozesskosten vor der Tilgung anderer fälliger Verbindlichkeiten (vgl. KG Berlin vom 12. Mai 2000, a.a.O; Philippi in Zöller, a.a.O., § 120 Rdnr. 25).

  • OLG Zweibrücken, 20.03.1997 - 7 W 14/97
    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung einer hilfsbedürftigen Partei, das bewilligende Gericht von sich aus auf Verbesserungen der wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen (vgl. KG Berlin vom 12. Mai 2000, a.a.O., OLG Zweibrücken vom 20. März 1997 - Az.: 7 W 14/97 in: MDR 1997, 885, 886 m.w.N.).

    Andernfalls muss er sich so behandeln lassen, als habe er die Mittel noch zur Verfügung (vgl. OLG Zweibrücken vom 20. März 1997, a.a.O., Philippi in Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2002, § 240 Rdnr. 25).

  • OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00

    Prozeßkostenhilfe: Zumutbarer Einsatz des durch Prozeßgewinn erworbenen Vermögens

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Hat eine Partei nach der Bewilligung der PKH erhebliches Vermögen erworben, ist der Bewilligungsbeschluss dergestalt abzuändern, dass die Zahlung aller bereits fällig gewordenen Kosten aus dem nunmehr erworbenen Vermögen angeordnet wird (vgl. OLG Köln vom 22. Februar 2001 - Az.: 11 W 3/01 m.w.N, OLG Celle vom 8. September 2000 - Az.: 16 W 33/00 m.w.N., beide nach juris, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2002, Rdnr. 392, Philippi in Zöller, a.a.O., § 120 Rdnr. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2000 - 6 B 7.00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen für einen Aufklärungsmangel -

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin ist im Vergleich der Verhältnisse zum Zeitpunkt der PKH-Gewährung im Jahre 1998 und dem Beschlussdatum (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2003 - Az.: L 6 B 39/03 RJ, 17. Juli 2003 - Az.: L 6 B 30/03 RJ und vom 6. Juli 2000 - Az.: L 6 B 7/00 SF; KG Berlin vom 12. Mai 2000 - Az.: 21 W 10500/99, nach juris) nicht eingetreten.
  • OLG Brandenburg, 08.04.1997 - 9 WF 22/97
    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Erwirbt ein Hilfsbedürftiger dann Dinge, auf deren Verwertung er nicht verwiesen werden darf (§ 115 ZPO, 82 BSHG), kann er auch nicht zur Zahlung herangezogen werden (vgl. OLG Brandenburg vom 8. April 1997- Az.: 9 WF 22/97 in FamRZ 1997, 1543 = MDR 98, 306).
  • LSG Thüringen, 06.07.2004 - L 6 B 10/04

    Berücksichtigung wesentlicherÄnderungen der maßgebenden persönlichen oder

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Sie wird angenommen, wenn sich das Einkommen und damit der wirtschaftliche und soziale Lebensstandard spürbar verbessern (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2004 - Az.: L 6 B 10/04 SF und 30. Juni 2004 - Az.: L 6 SF 273/04) und wegen der geänderten Verhältnisse die Bewilligung von PKH ohne Ratenzahlung nicht gerechtfertigt oder eine höhere Ratenhöhe anzusetzen wäre.
  • BVerwG, 11.08.2003 - 6 B 39.03
    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin ist im Vergleich der Verhältnisse zum Zeitpunkt der PKH-Gewährung im Jahre 1998 und dem Beschlussdatum (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 2003 - Az.: L 6 B 39/03 RJ, 17. Juli 2003 - Az.: L 6 B 30/03 RJ und vom 6. Juli 2000 - Az.: L 6 B 7/00 SF; KG Berlin vom 12. Mai 2000 - Az.: 21 W 10500/99, nach juris) nicht eingetreten.
  • OLG Köln, 22.02.2001 - 11 W 3/01
    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Hat eine Partei nach der Bewilligung der PKH erhebliches Vermögen erworben, ist der Bewilligungsbeschluss dergestalt abzuändern, dass die Zahlung aller bereits fällig gewordenen Kosten aus dem nunmehr erworbenen Vermögen angeordnet wird (vgl. OLG Köln vom 22. Februar 2001 - Az.: 11 W 3/01 m.w.N, OLG Celle vom 8. September 2000 - Az.: 16 W 33/00 m.w.N., beide nach juris, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage 2002, Rdnr. 392, Philippi in Zöller, a.a.O., § 120 Rdnr. 24 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 17.05.2004 - L 6 SF 90/04

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) wegen Zahlungsrückstand;

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Die entsprechenden Ermittlungen sind von Amts wegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2004 - Az.: L 6 SF 90/04 und vom 13. Januar 2004 - Az.: L 6 SF 955/03) durchzuführen.
  • LSG Thüringen, 13.01.2004 - L 6 SF 955/03

    Aufhebung einer gewährten Prozesskostenhilfe; Einleitung eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 03.05.2005 - L 6 SF 121/05
    Die entsprechenden Ermittlungen sind von Amts wegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2004 - Az.: L 6 SF 90/04 und vom 13. Januar 2004 - Az.: L 6 SF 955/03) durchzuführen.
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Ab dann dürfe sie einen zugeflossenen Geldbetrag nur noch für solche Ausgaben verwenden, für die ein entsprechendes dringendes oder nachvollziehbares Bedürfnis bestehe (OLG Bamberg [2. Senat für Familiensachen] FamRZ 1995, 374; OLG Bamberg [7. Senat für Familiensachen] FamRZ 1995, 1590; OLG Zweibrücken MDR 1997, 885; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1543; OLGR Köln 2001, 318 und LSG Thüringen - L 6 SF 121/05 - veröffentlicht bei Juris).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2007 - 8 WF 23/07

    Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Anordnung einer einmaligen Zahlung der

    Als ein solcher grundsätzlich erlaubter Zweck wird auch der Erwerb eines Familienheims angesehen (OLG Bamberg, 7. ZS, FamRZ 95, 1590; OLG Zweibrücken MDR 97, 885; OLG Brandenburg MDR 98, 306; Thüringer LSG, Beschluss vom 3.5.05, AZ: L 6 SF 121/05, zitiert nach Juris).
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